Kassel. Nervensäge zu sein, reicht nicht: Nicht jeder Psychoterror, befand das Amtsgericht Kassel, ist schon Stalking. Dass eine 43-Jährige ihrem Ex-Geliebten und seiner Familie auch nach einer einschlägigen Verurteilung weiter massiv auf den Wecker gefallen ist – daran hatte Richterin Ferchland keinen Zweifel.